BÜRGERSOLARKRAFTWERK KÖNIGSMOOS WIRD AUF DEN WEG GEBRACHT Unter dem Motto „die Sonne schickt keine Rechnung“ bringt die Gemeinde Königsmoos in Zusammenarbeit mit der „f10“ Neuburg ihr erstes Bürgersolarkraftwerk auf den Weg. Die Gemeinde stellt hierfür sechs geeignete Dächer im Bereich Schule, Rathaus und Bauhof in Stengelheim für den Betrieb einer Photovoltaikanlage zur Verfügung und vermietet die Dächer an die zu gründende Gesellschaft. Geschäftsführer Manfred Rössle von der f10 erläuterte im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 21. Juli im Königsmooser Rathaus den Ablauf für die Gründung einer Gesellschaft zur Realisierung des Bürgersolarkraftwerkes. Die Investitionskosten für die sechs Dächer liegen bei knapp 400.000 Euro, wobei insgesamt 133 kWp Leistung erzeugt werden können, sagte Rösle. Der jährliche Ertrag beträgt rund 40.000 Euro und die Rendite liegt somit nach Abzug der laufenden Kosten bei 9,4 - 9,9 %. Vielfach tauchte die Frage auf, wie es nach Ablauf der Einspeisezeit nach 20 Jahren mit der Anlage weitergeht. Manfred Rößle teilte hierzu mit, dass es zwei Möglichkeiten gibt. Entweder die Gemeinde erwirbt die Photovoltaikanlage zu einem Restwert oder die Gesellschaft betreibt die Anlage zur Stromerzeugung weiter. Selbst nach Ablauf der Einspeisezeit im Jahr 2030 könnte nach derzeitigen Berechnungen eine Rendite von 7,5 - 8 % erwirtschaftet werden.
Der gesamte Vortrag der f10 kann weiter unten, unter dem Button "Informationen Bürgersolarkraftwerk" angesehen werden.
Bis zur Gründung der Gesellschaft (UG - haftungsbeschränkt - & CoKG) Anfang Oktober haben nun die Königsmooser Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Anteile zu zeichnen. Formulare zur Absichtserklärung können unterhalb dieser Zeilen heruntergeladen und ausgedruckt werden.
- Ein Anteil beträgt 5.000 Euro (Mindestbeteiligung)
- Allen Interessenten werden zuerst 5.000 Euro zugeteilt, in weiteren Zuteilungsrunden je nach Interesse weitere Anteile von je 5.000 Euro
- Anteile werden nur an Bürger veräußert, die in der Gemeinde Königsmoos mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
- Die Anteile werden pro eigenständigen Haushalt (nicht Personen) vergeben. Eigenständiger Haushalt wird wie folgt definiert: Es muss eine eigenständige Wohnung mit Bad, Küche, Wohnraum und WC vorhanden sein. Der Haushalt muss entweder einen eigenen Stromzähler oder eigenen Wasserzähler oder eigenen Eingang besitzen. Kinder, die noch Kindergeldberechtigt sind, können keinen eigenständigen Haushalt bilden.
- Als Anbieter der Anlage werden nur Handwerker aus Königsmoos und regionale Handwerker aus „Energie effizient einsetzen“ zugelassen
- Es werden nur Deutsche Qualitätsprodukte (Module) verwendet.
Eine zweite Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, 15. September 2010 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.