Aus der Sitzung des Gemeinderates

13. September 2021

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

  • Tektur zum Anbau eines Wohnhauses mit Garage und Stellplatz an das bestehende Wohnhaus, Rückbau des best. Wohnhauses zur Einhaltung der Abstandsflächen in Obermaxfeld, Rosenstr. 93 – Ringstr. 10
  • Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Aretinstraße“ Punkt 2.2 (lt. Bebauungsplan Sattel- bzw. Krüppelwalmdach) wird für das Anwesen Aretinstr. 21 wie folgt zugestimmt: Die Errichtung einer Garage mit Flachdach ist zulässig.
  • Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage in der Bgm.-Bitterwolf-Str. 7, Untermaxfeld
  • Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Am Mandlrain 2, Klingsmoos
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Kirchfeld 7, Ludwigsmoos
  • Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Pöttmeser Str. 65 a, Klingsmoos
  • Umbau eines Einfamilienwohnhauses in ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten, Anbau einer Außentreppe mit Garagen und Stellplätzen in der Neuburger Str. 62, Stengelheim

Zu folgender Bauvoranfrage wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

  • Errichtung eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage in der St.-Wolfgang-Str. 81, Ludwigsmoos

Weiterer Breitbandausbau in Königsmoos

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Breitbandausbau in Königsmoos unter Anwendung des Bayer. Förderprogramms fortzuführen. Danach werden alle restlichen 677 Anwesen, die bisher noch keinen Glasfaseranschluss erhalten können, an das Glasfasernetz angeschlossen. Der Glasfaseranschluss soll dann bis ins Haus erfolgen. Die Förderung beträgt bis zu 90 %. Nachdem die Förderung des Bayer. Programmes gedeckelt ist, hat der Gemeinderat eine Ausstiegsklausel beschlossen. Das heißt, sollten die Kosten für ein Anwesen über 6.700 Euro liegen, behält sich der Gemeinderat einen Ausstieg vor, um dann in das günstigere Förderprogramm des Bundes wechseln zu können. Nachdem die Baukosten aufgrund der derzeitigen Lage nicht abgeschätzt werden können, stehen die Kosten bzw. die Wirtschaftlichkeitslücke erst dann fest, wenn die Angebote vorliegen. Die Berechnung würde bei angenommenen Kosten von 6.000 € je Anschluss eine Wirtschaftlichkeitslücke von 4.062.000 € vorsehen. Abzüglich 90 % Zuschuss verbleibt ein Eigenanteil der Gemeinde von rund 406.000 €.

Sonstiges

  • Der Auftrag für die Asphaltierung des Geh- und Radweges an der Pöttmeser Str. (Kirche bis Einmündung Grimolzhausener Str.), sowie ein Teilstück der Sandizeller Str. wurde an die Firma Richard Schulz aus Neuburg vergeben.
  • Der Auftrag für das Mittlere Löschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Obermaxfeld wurde wie folgt vergeben: Fahrgestell und Aufbau an die Firma Magirus und die Beladung an die Firma Fischer. Die Gesamtkosten liegen bei 225.000 €, Förderung 53.900 €
  • Nächste Gemeinderatssitzung am 11.10.2021