Europawahl 2024 - 09. Juni 2024

April 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben und mitzubestimmen, wie Europa künftig aussehen soll.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Unionsbürgerinnen und -bürger, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen EU-Mitgliedsstaaten wohnen.

Briefwahl für die Europawahl am 09.06.2024

Briefwahlunterlagen können ab sofort bis Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr zu den üblichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Königsmoos, Zimmer-Nr. 06 beantragt und abgeholt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Sie bis spätestens 19.05.2024 erhalten, kann der Antrag für die Briefwahlunterlagen gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und von der antragstellenden Person unterschrieben sein. Falls eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholt, ist auch eine Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und zu unterzeichnen.

Internetwahlschein: Die Briefwahlunterlagen können ab sofort bis 02.06.2024, auch im Internet unter www.koenigsmoos.de beantragt werden.

Informationen für UNIONSBÜRGER:

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bis spätestens 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Diesen müssen Sie im Original in der Gemeindeverwaltung abgeben.

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html