Infos zur Bundestagswahl 2025

Februar 2025

Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.

Wahlberechtigt sind laut § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Art. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihre Wohnung oder sich sonst in Deutschland gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 13 BWG – infolge Richterspruchs – vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Darüber hinaus ist zwingend notwendig, dass man im Wählerverzeichnis seiner Wohnsitzgemeinde eingetragen ist.

Informationen für ALLE WAHLBERECHTIGTEN:

Mittlerweile wurden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann der Antrag für die Briefwahlunterlagen gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und von der antragstellenden Person unterschrieben werden. Falls eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholt, ist auch die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und zu unterzeichnen. Die Briefwahlunterlagen können auch online über unsere Homepage (www.koenigsmoos.de) beantragt werden.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes, Tel. 08433/9409-0, wenden.