Umtausch des Führerscheines

November 2023

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

In Deutschland gelten für den Führerschein-Umtausch gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr kann die Umtauschpflicht schon früher eingreifen.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 01. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins: (Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.)

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
1999 - 2001 19. Januar 2026
2002 - 2004 19. Januar 2027
2005 - 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 - 18. Januar 2013 19. Januar 2033