Kinderreisepass

Einen neuen Kinderreisepass müssen Sie in Ihrem zuständigen Passamt beantragen. Das persönliche Erscheinen des Kindes ist ab dem 10. Lebensjahr zwingend notwendig. Der Kinderreisepass kann nur an Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses wurde auf ein Jahr beschränkt. Zur Antragstellung müssen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild, die Geburtsurkunde sowie die ausgefüllte Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten mitbringen. Der Kinderreisepass kostet 13,00 €. Jede weitere Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet 6,00 €. Das Dokument ist von einem Erziehungsberechtigten persönlich abzuholen.

Namensänderungen (z.B. Eheschließung der Eltern) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des Kinderreisepasses. Der Kinderreisepass ist unverzüglich neu zu beantragen.