Reisepass

Einen neuen Reisepass müssen Sie in Ihrem zuständigen Passamt beantragen. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist zwingend notwendig. Zur Antragstellung müssen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild sowie Ihre Geburts- oder Eheurkunde mitbringen. Der Reisepass kostet ab Vollendung des 24. Lebensjahres 70,00 € und ist 10 Jahre gültig. Unter 24 Jahren fallen Gebühren in Höhe von 37,50 €. Hier beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Für die Ausstellung eines Expressreisepasses sind zusätzliche Kosten in Höhe von 32,00 € zu begleichen. Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Für einen Expressreisepass beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2 - 3 Werktage. Der Reisepass ist persönlich abzuholen. In Ausnahmefällen wird der Reisepass gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Antragstellers und seines originalen Ausweises auch an Dritte ausgehändigt.

Bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließung) ist unverzüglich ein neuer Ausweis zu beantragen. Dies können Sie auch schon 8 Wochen vor der Eheschließung erledigen. Der Ausweis wird allerdings erst nach der Eheschließung ausgehändigt.