Hier haben wir Ihnen interessante Informationen, Links sowie den jeweiligen Bewerbungsbogen für das (Jugend-)Schöffenamt zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich gibt die eingerichtete Homepage unter: www.schoeffenwahl2023.de einen Einblick in die Anforderungen an das Amt.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Jugendschöffenamt interessieren, sollten sich bis spätestens 10.03.2023 mit dem hier zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen an die Wohnsitzgemeinde bzw. das zuständige Jugendamt wenden.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, sollten sich bis spätestens 31.03.2023 mit dem hier zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen an die Wohnsitzgemeinde wenden.