6. Gebühren für die Beförderung mit dem Bus (für Kinder ab 3 Jahre)
Für die Beförderung mit dem Bus fallen monatlich 50,00 € an. Für das zweite Kind einer Familie ermäßigt sich der Betrag auf 25,00 €. Ein drittes und jedes weitere Kind einer Familie wird unentgeltlich befördert. Ein Rechtsanspruch auf die Beförderung mit dem Bus besteht nicht.
Unkostenentschädigung
1. Für die in der Kindertagesstätte verabreichten Getränke an Kinder sowie für individuelle Anschaffungen der Gruppen ist eine Entschädigungspauschale (Gruppengeld) zu entrichten. Die Unkostenentschädigung ist jährlich im Voraus an die Kindergartenleitung zu entrichten.
2. Sofern gebucht, sind die tatsächlich angefallenen Unkosten für das Mittagessen zu ersetzen. Die Unkosten für das Mittagessen sind spätestens am 04. Eines Monats für den laufenden Monat an die Kindergartenleitung zu bezahlen.
3. Die Höhe dieser Entschädigung wird in der Konzeption des Kindergartens (veröffentlicht im Internet und im Kindergarten) bekannt gegeben.