Kindergartengebühren

Aufgrund von Gesetzesänderungen wurde die Kindergartensatzung samt Gebührensatzung zum 01.08.2006 neu erlassen. So kann der Kindergarten ab September stundenweise gebucht werden. Die tägliche Mindestbuchungszeit beträgt allerdings vier Stunden. Die Gebühren bleiben im wesentlichen allerdings unverändert und stellen sich wie folgt dar.

 

Bitte beanten Sie: Ab 1. September 2011 tritt eine neue Gebührensatzung in Kraft.
Die neuen Gebühren können Sie auf der rechten Seite als PDF Datei herunter laden.

 

1. Die Benutzungsgebühr beträgt monatlich je nach Buchungszeiten:
Stunden pro Tag 1. Kind einer Familie 2. Kind einer Familie
bis 4 Stunden 47,00 € 32,00 €
bis 5 Stunden 52,00 € 37,00 €
bis 6 Stunden 57,00 € 42,00 €
bis 7 Stunden 62,00 € 47,00 €
bis 8 Stunden 67,00 € 52,00 €
bis 9 Stunden 72,00 € 57,00 €
bis 10 Stunden 77,00 € 62,00 €
2. Gebührenermäßignung für die Nachmittagsgruppe

Für die Nachmittagsgruppe (Benutzung ab 12.30 Uhr) beträgt die monatliche Benutzungsgebühr je nach Buchungszeiten:
Stunden pro Tag 1. Kind einer Familie 2. Kind einer Familie
bis 4 Stunden 37,00 € 27,00 €
bis 5 Stunden 42,00 € 32,00 €

 

3. Das dritte und jedes weitere im Kindergarten aufgenommene Kind einer Familie ist gebührenfrei

 

4. Die Benutzungsgebühr (Elternbeitrag) beträgt für die Kinderkrippe monatlich bei einer durchschnittlich täglichen Buchungszeit:

Stunden pro Tag
bis 4 Stunden 94,00 €
bis 5 Stunden 104,00 €
bis 6 Stunden 114,00 €
bis 7 Stunden 124,00 €
bis 8 Stunden 134,00 €
bis 9 Stunden 144,00 €
bis 10 Stunden 154,00 €

5. Neben den Benutzungsgebühren (Elternbeitrag) ist monatlich ein Spielgeld zu entrichten. Es beträgt bei einer durchschnittlich täglichen Buchungszeit:

bis zu 6 Stunden 4,00 € je Kind
über 6 Stunden 5,00 € je Kind

6. Gebühren für die Beförderung mit dem Bus (für Kinder ab 3 Jahre)

 

Für die Beförderung mit dem Bus fallen monatlich 50,00 € an. Für das zweite Kind einer Familie ermäßigt sich der Betrag auf 25,00 €. Ein drittes und jedes weitere Kind einer Familie wird unentgeltlich befördert. Ein Rechtsanspruch auf die Beförderung mit dem Bus besteht nicht.

 

Unkostenentschädigung

 

1. Für die in der Kindertagesstätte verabreichten Getränke an Kinder sowie für individuelle Anschaffungen der Gruppen ist eine Entschädigungspauschale (Gruppengeld) zu entrichten. Die Unkostenentschädigung ist jährlich im Voraus an die Kindergartenleitung zu entrichten.

 

2. Sofern gebucht, sind die tatsächlich angefallenen Unkosten für das Mittagessen zu ersetzen. Die Unkosten für das Mittagessen sind spätestens am 04. Eines Monats für den laufenden Monat an die Kindergartenleitung zu bezahlen.

 

3. Die Höhe dieser Entschädigung wird in der Konzeption des Kindergartens (veröffentlicht im Internet und im Kindergarten) bekannt gegeben.

Gebührenspiegel ab 01.09.2011