Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Königsmoos ist bemüht, seine Website www.koenigsmoos.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.koenigsmoos.de.

Rechtsgrundlage

Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den oben genannten Rechtsvorschriften vereinbar.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.koenigsmoos.de aufgefallen sind, können Sie sich direkt an die Gemeindeverwaltung wenden (gemeinde@koenigsmoos.de)

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Zuständige Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html