Kindergarten: Gebühren

Aufgrund von Gesetzesänderungen wurde die Kindergartensatzung samt Gebührensatzung zum 01.01.2016 neu erlassen. So kann der Kindergarten ab September stundenweise gebucht werden. Die tägliche Mindestbuchungszeit beträgt allerdings vier Stunden. Die Gebühren bleiben im wesentlichen allerdings unverändert und stellen sich wie folgt dar.

Bitte beachten Sie:

Der Kindergartenbeitrag wird vom Bayerischen Staat bezuschusst. Der Beitragszuschuss von 100,00 € gilt ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird. Dieser Zuschuss wird bis zur Einschulung gezahlt.

Benutzungsgebühr

Die Benutzungsgebühr beträgt monatlich je nach Buchungszeiten:

Stunden pro Tag 1. Kind einer Familie 2. Kind einer Familie
bis 4 Stunden 56,00 € 41,00 €
bis 5 Stunden 61,00 € 46,00 €
bis 6 Stunden 66,00 € 51,00 €
bis 7 Stunden 72,00 € 57,00 €
bis 8 Stunden 77,00 € 62,00 €
bis 9 Stunden 82,00 € 67,00 €
bis 10 Stunden 87,00 € 72,00 €

Weitere Kinder

Das dritte und jedes weitere im Kindergarten aufgenommene Kind einer Familie ist gebührenfrei.

Beförderung

Gebühren für die Beförderung mit dem Bus (für Kinder ab 3 Jahre).

Für die Beförderung mit dem Bus fallen monatlich 80,00 € an. Für das zweite Kind einer Familie ermäßigt sich der Betrag auf 40,00 €. Ein drittes und jedes weitere Kind einer Familie wird unentgeltlich befördert. Ein Rechtsanspruch auf die Beförderung mit dem Bus besteht nicht.

Unkostenentschädigung

  • Für die in der Kindertagesstätte verabreichten Getränke an Kinder sowie für individuelle Anschaffungen der Gruppen ist eine Entschädigungspauschale (Gruppengeld) zu entrichten. Die Unkostenentschädigung ist jährlich im Voraus an die Kindergartenleitung zu entrichten.
  • Sofern gebucht, sind die tatsächlich angefallenen Unkosten für das Mittagessen zu ersetzen. Die Unkosten für das Mittagessen sind spätestens am 04. eines Monats für den laufenden Monat an die Kindergartenleitung zu bezahlen.
  • Die Höhe dieser Entschädigung wird in der Konzeption des Kindergartens (veröffentlicht im Internet und an der Informationstafel im Kindergarten) bekannt gegeben.