Kindergarten: Gebühren
Aufgrund von Gesetzesänderungen wurde die Kindergartensatzung samt Gebührensatzung zum 01.01.2016 neu erlassen. So kann der Kindergarten ab September stundenweise gebucht werden. Die tägliche Mindestbuchungszeit beträgt allerdings vier Stunden. Die Gebühren bleiben im wesentlichen allerdings unverändert und stellen sich wie folgt dar.
Bitte beachten Sie:
Der Kindergartenbeitrag wird vom Bayerischen Staat bezuschusst. Der Beitragszuschuss von 100,00 € gilt ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird. Dieser Zuschuss wird bis zur Einschulung gezahlt.
Benutzungsgebühr
Die Benutzungsgebühr beträgt monatlich je nach Buchungszeiten:
Stunden pro Tag |
1. Kind einer Familie |
2. Kind einer Familie |
bis 4 Stunden |
56,00 € |
41,00 € |
bis 5 Stunden |
61,00 € |
46,00 € |
bis 6 Stunden |
66,00 € |
51,00 € |
bis 7 Stunden |
72,00 € |
57,00 € |
bis 8 Stunden |
77,00 € |
62,00 € |
bis 9 Stunden |
82,00 € |
67,00 € |
bis 10 Stunden |
87,00 € |
72,00 € |
Weitere Kinder
Das dritte und jedes weitere im Kindergarten aufgenommene Kind einer Familie ist gebührenfrei.
Beförderung
Gebühren für die Beförderung mit dem Bus (für Kinder ab 3 Jahre).
Für die Beförderung mit dem Bus fallen monatlich 80,00 € an. Für das zweite Kind einer Familie ermäßigt sich der Betrag auf 40,00 €. Ein drittes und jedes weitere Kind einer Familie wird unentgeltlich befördert. Ein Rechtsanspruch auf die Beförderung mit dem Bus besteht nicht.